Wenn Sie einen gelben Brief vom Gerichtsvollzieher erhalten haben und er Sie zu einem Termin ins Büro bittet. um eine Vermögensauskunft abzugeben, bedeutet das in der Regel:
- Ein Gläubiger (z. B. eine Firma, ein Inkassounternehmen oder eine andere Person) hat eine Forderung gegen Sie.
- Der Gerichtsvollzieher fordert Sie auf, eine Vermögensauskunft abzugeben (früher „eidesstattliche Versicherung“ oder „Offenbarungseid“ genannt).
- Dabei muss das Einkommen, Bankkonten, Arbeitgeber, Fahrzeuge, Immobilien und sonstiges Vermögen offengelegt werden.
Warum bekommt man so etwas?
Typischerweise passiert das, wenn:
- Eine Forderung besteht.
- Die Forderung bisher nicht bezahlt wurde.
- Bisherige Bemühungen des Gläubigers zur Begleichung der Forderung erfolglos waren.
Was passiert, wenn die Vermögensauskunft abgegeben wird?
- Ihre Angaben werden im zentralen Schuldnerverzeichnis gespeichert.
- Gläubiger können sehen, welche pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind.
- Die Auskunft ist normalerweise zwei Jahre gültig.
- Der Gläubiger erhält die Informationen über Bankkonto und IBAN sowie Ihren Arbeitgeber
- Das ermöglicht ihm, auf Ihrem Konto oder bei Ihrem Arbeitgeber Ihren Lohn/Ihr Gehalt zu pfänden.
Was passiert, wenn Sie nicht reagieren?
Wenn der Termin ignoriert oder die Vermögensauskunft verweigert wird, kann das Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft erlassen. Das ist keine Strafhaft, sondern dient dazu, die Abgabe der Auskunft durchzusetzen.
Was solltest du jetzt tun?
Lesen Sie den Brief genau durch und prüfen Sie:
- Wer der Gläubiger ist.
- Ob ein Termin genannt wird.
- Ob eine Forderungssumme angegeben ist.
- Ob es sich um eine Ladung zur Vermögensauskunft oder zunächst um eine Zahlungsaufforderung handelt.
Wenn der angegebene Termin nicht wahrgenommen werden kann (evtl. aus beruflichen oder krankheitsbedingten Gründen) melden Sie sich auf jeden Fall zeitnah beim Gerichtsvollzieher und vereinbaren einen anderen Termin.

