Ein Gläubiger verlangt eine Vermögensauskunft, wenn er eine offene Forderung gegen einen Schuldner hat und diese nicht erfolgreich eintreiben konnte.
In Deutschland dient die Vermögensauskunft dazu, dem Gläubiger Informationen über die finanzielle Situation des Schuldners zu verschaffen. Der Schuldner muss dabei gegenüber einem Gerichtsvollzieher sein Vermögen offenlegen, zum Beispiel:
• Bankkonten
• Arbeitgeber und Einkommen
• Immobilien
• Fahrzeuge
• Wertgegenstände
• Sonstige Forderungen oder Vermögenswerte
Typische Gründe, warum ein Gläubiger eine Vermögensauskunft beantragt:
- Eine Rechnung oder Schuld wurde nicht bezahlt.
- Frühere Vollstreckungsmaßnahmen waren erfolglos, etwa weil auf dem Konto kein pfändbares Guthaben vorhanden war.
- Der Gläubiger möchte herausfinden, ob und wo pfändbares Vermögen vorhanden ist.
- Zur Vorbereitung weiterer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, beispielsweise einer Kontopfändung oder Lohnpfändung.
Die Vermögensauskunft kann in der Regel erst verlangt werden, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt, etwa ein Urteil, Vollstreckungsbescheid oder eine notarielle Urkunde mit Vollstreckungsklausel.
Wer die Vermögensauskunft nicht abgibt, obwohl er dazu verpflichtet ist, muss damit rechnen, dass ein Haftbefehl zur Erzwingung der Auskunft erlassen wird. Dabei handelt es sich nicht um eine Strafe für die Schulden, sondern um ein Mittel, die Abgabe der Auskunft durchzusetzen.

